Zulassung beim Tesla-Kauf: welche Unterlagen Tesla von dir braucht
Ein neues Auto braucht eine Erstzulassung, und die verlangt ein paar Unterlagen. Welche das sind, ist kein Tesla-Geheimnis, sondern steht in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und im Kraftfahrzeugsteuergesetz. Wer die Liste kennt, ist schneller fertig – und vermeidet, dass die Übergabe an einem fehlenden Mandat hängt.
Wer die Zulassung macht
Zwei Wege sind möglich: Tesla oder ein von Tesla beauftragter Dienst lässt in deinem Auftrag zu, oder du gehst selbst zur Zulassungsbehörde. Welcher Weg bei deiner Bestellung vorgesehen ist, steht in deinem Tesla-Konto und deinen Bestellunterlagen. Tesla beschreibt den Ablauf öffentlich nicht so, dass wir ihn hier verbindlich wiedergeben könnten. Die Unterlagen unten brauchst du in beiden Fällen; beim Auftrag an Dritte kommt die Vollmacht dazu.
Die Liste
| Unterlage | Wozu | Woher |
|---|---|---|
| eVB-Nummer | Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung | deine Kfz-Versicherung |
| SEPA-Lastschriftmandat | Einzug der Kfz-Steuer (bei Steuerpflicht) | Formular der Zulassungsstelle oder des Zulassungsdienstes |
| Ausweis (bei Bedarf Meldebestätigung) | Nachweis der Halterdaten | du |
| Vollmacht und Einverständniserklärung | wenn jemand anderes für dich zulässt | vom Zulassungsdienst, von dir unterschrieben |
| Übereinstimmungsbescheinigung, Zulassungsbescheinigung Teil II | Nachweis des Fahrzeugs | Tesla als Hersteller |
Quellen: § 6 FZV (Antrag, Halterdaten, Versicherungsdaten, Nachweise bei Erstzulassung), § 13 KraftStG (Einzugsermächtigung, Einverständnis bei Zulassung durch Dritte), gelesen am 6. Oktober 2026.
eVB-Nummer: woher und wann
Die Zulassungsverordnung verlangt im Antrag die Daten zur Kfz-Haftpflichtversicherung – Versicherer, Nummer der Versicherungsbestätigung und Beginn des Schutzes. Das ist die eVB-Nummer. Du bekommst sie bei deiner Versicherung, meist sofort online. Sobald dein Konto eine FIN zeigt, kannst du den Vertrag für genau dieses Auto abschließen. Achte darauf, dass der Versicherungsbeginn nicht nach dem Zulassungstag liegt und dass Versicherungsnehmer und Halter zusammenpassen.
SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
Ein reines Elektroauto ist von der Kfz-Steuer befreit: zehn Jahre ab Erstzulassung, wenn diese bis Ende 2030 erfolgt, längstens bis zum 31. Dezember 2035 (§ 3d KraftStG). Braucht man dann überhaupt ein Lastschriftmandat? Das Gesetz sagt: Bei Steuerpflicht ist die Einzugsermächtigung Voraussetzung der Zulassung; bei einer Befreiung müssen deren Voraussetzungen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden (§ 13 KraftStG). Ob deine Zulassungsstelle oder der Zulassungsdienst das Mandat trotzdem verlangt, steht in deren Formularen. Halte die IBAN bereit; das Ausfüllen kostet zwei Minuten.
Gut zu wissen: Die Befreiung gilt pro Fahrzeug und geht bei einem Halterwechsel auf den neuen Halter über, solange sie noch läuft (§ 3d Abs. 2 KraftStG).
Ausweis, Meldebestätigung, Vollmacht
Im Antrag stehen Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift des Halters, und sie sind auf Verlangen nachzuweisen (§ 6 Abs. 1 FZV). Der Personalausweis mit aktueller Adresse genügt meist; wer gerade umgezogen ist, nimmt die Meldebestätigung dazu. Wenn ein Dritter für dich zulässt, kommt neben der Vollmacht eine schriftliche Einverständniserklärung dazu: Die Zulassungsbehörde prüft nämlich, ob der Halter Kfz-Steuerrückstände hat, und darf das Ergebnis einem Dritten nur mit deinem schriftlichen Einverständnis mitteilen (§ 13 Abs. 2 KraftStG).
Wunschkennzeichen und E-Kennzeichen
Ein Wunschkennzeichen reservierst du bei der Zulassungsbehörde deines Wohnorts, meist online und gegen eine Gebühr. Lässt Tesla oder ein Dienst für dich zu, gib die Reservierung rechtzeitig weiter – sonst bekommst du ein zufälliges Kennzeichen. Das „E“ am Ende des Kennzeichens gibt es für reine Elektroautos; es ist die Kennzeichnung, an die Vorrechte nach dem Elektromobilitätsgesetz geknüpft werden können (§ 4 EmoG). Ob es automatisch vergeben wird, sagt dir die Zulassungsstelle.
Zulassungsdatum und Förderantrag
Für die E-Auto-Förderung 2026 ist die Zulassung der Startpunkt: Gefördert werden laut BAFA nur Neufahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden, ein Antrag vor der Zulassung ist nicht möglich, und das Auto muss mindestens 36 Monate auf den Halter zugelassen bleiben. War ein Auto schon einmal zugelassen – als Tageszulassung, Werkszulassung oder Vorführwagen –, ist es von der Förderung ausgeschlossen. Wichtig für dich: Wer bei der Zulassung als Halter eingetragen wird, ist die Person, die den Antrag stellen kann. Beträge und Einkommensgrenzen stehen beim BAFA.
Quelle: BAFA, Fördervoraussetzungen E-Auto-Förderung 2026, gelesen am 6. Oktober 2026. Keine Förder- oder Steuerberatung.
Wohnst du gar nicht in Deutschland, sondern pendelst nur hierher? Dann lies zuerst Grenzgänger: welcher Link. Wann die Zulassung im Ablauf kommt, zeigt FIN zugewiesen; den Termin selbst behandelt Auslieferungstermin passt nicht.
Häufige Fragen
Kann ich die Zulassung selbst machen, auch wenn Tesla sie anbietet?
Ob Tesla dir die Wahl lässt, hängt von deiner Bestellung ab und steht in deinem Konto. Wenn du selbst zulässt, brauchst du zusätzlich die Fahrzeugpapiere von Tesla und musst den Behördentermin mit dem Übergabetermin abstimmen.
Brauche ich die Zulassungsbescheinigung Teil II selbst?
Bei einer Erstzulassung ist sie vorzulegen oder ihre Ausfertigung zu beantragen (§ 6 Abs. 3 FZV). Lässt Tesla oder ein Dienst für dich zu, kümmert sich in der Regel dieser darum. Bei Finanzierung oder Leasing kann sie beim Kreditgeber liegen.
Gilt die Kfz-Steuerbefreiung automatisch?
Die Befreiung für reine Elektroautos ergibt sich aus dem Gesetz (§ 3d KraftStG). Bei der Zulassung müssen ihre Voraussetzungen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden (§ 13 KraftStG) – bei einem neuen Elektroauto geschieht das über die Fahrzeugdaten.